Scheidungsanwalt
Oliver Bohner

Rechtsanwalt in Nürnberg

Kanzlei

Fürther Straße 98
90429 Nürnberg

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Ihr Anwalt

Haben Sie schon immer einen Anwalt gesucht, der Ihnen zuhört und sich nicht nur um die juristischen Fakten kümmert? Der sich Ihre ganz persönliche Geschichte anhört? Dann sollten Sie mich kennenlernen. Bei mir ist die Mandantschaft ein Kunde.

Denn ich bin überzeugt davon, dass man nur mit dem kompletten Wissen, das Ihnen offenbarungswürdig und entscheidend erscheint, die Trennung und Scheidung vernünftig regeln kann. Es sollten Ihre Nerven möglichst wenig strapaziert werden.

Die Taktik wird von mir proaktiv mit Ihnen zusammen anhand des gesamten Sachverhalts entwickelt. Oft sind nur Kleinigkeiten entscheidend. Der gute Anwalt stellt die richtigen Fragen, um sich ein Bild vom Gesamtumfeld zu machen.

Ein Kunde kann nicht wissen, was alles wichtig ist. Hierfür muss man sich Zeit nehmen. Bei mir sind Sie damit an der richtigen Stelle.

Mein Angebot

Scheidung

Die Scheidung an sich ist nur ein formaler Akt in einem kurzen Gerichts­termin, wenn es die Eheleute vorher geschafft haben, alle Dinge in einer (notariellen) Ver­ein­barung zu regeln. Das Ziel sollte daher sein im Wege der Mediation die Scheidungs­folgen in der Trennungs­zeit zu regeln.

Trennungsunterhalt

Der Trennungs­unterhalt ist essentiell für den Ehe­partner, der wenig verdient, damit er während der Trennung seinen Lebens­unterhalt bestreiten kann. Wenn der unter­halts­pflichtige Ehe­partner nicht zahlen will, sollte man sich schnell Hilfe suchen und den Tren­nungs­unterhalt prozessual durchsetzen.

Nachehelicher Unterhalt

Ab Rechtskraft der Scheidung haben viele Anspruch auf nach­ehelichen Unter­halt und wissen es gar nicht.
Trotz des Prinzips der Eigen­ver­ant­wortung kann für einige Dauer nach der Ehe ein Unter­halts­anspruch bestehen, selbst wenn die Kinder nicht mehr betreu­ungs­bedürftig sind.

Zugewinnausgleich, Vermögensauseinander­setzung

Die Vermögens­auseinander­setzung ist oft das Kern­problem einer Scheidung. Denn derjenige, der viel mehr verdient hat, findet es oft ungerecht, dass im Falle des Güter­stands der Zugewinn­gemein­schaft das während der Ehe erwirt­schaftete Vermögen hälftig aufzu­teilen ist. Aber der Teufel steckt im Detail: Eine fundierte Beratung, welcher Anspruch tatsächlich besteht, hat unmittelbaren Einfluss auf das taktische Vorgehen.

Versorgungsausgleich

Die gegenseitige Verrechnung der Rentenanwartschaften wird vom Gericht im Rahmen der Scheidung automatisch von Amts wegen berechnet und ausgesprochen.

Auch hier lassen sich aber Individualitäten vereinbaren, zum Beispiel wenn gewisse private Rentenansprüche nicht gegenseitig in die Verrechnung einbezogen werden sollen.

Kindesunterhalt und andere familienrechtliche Angelegenheiten

Im Falle der Trennung wird bei gemein­samen Kindern meistens auch das Thema Kindes­unterhalt virulent. Ich kann die ent­sprech­enden Berech­nungen vornehmen und etwaige Ansprüche gericht­lich durchsetzen. Kindes­unterhalt kann eigene Unterhalts­ansprüche reduzieren. Um sämtliche andere familien­rechtlichen Themen kümmere ich mich selbst­verständlich auch.

Kontakt und Anschrift

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir per Whatsapp, E-Mail oder Kontaktformular.

Die Kanzlei befindet sich mitten an der Grenze zwischen Nürnberg und Fürth, unmittelbar an den Nürnberger Gerichten.

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Oliver Bohner